Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]
Berlin (ots) – Es kann den Finanzbehörden nicht verwehrt werden, vom Steuerpflichtigen zur Prüfung diverse Unterlagen wie Mietverträge und dazugehörige Änderungsschreiben anzufordern. Dagegen spricht nach Auskunft des Infodienstes Recht und … Lesen Sie hier weiter…
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