Abstand gilt nicht / Nur Außenwände von oberirdischen Gebäuden sind relevant

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Nachbarn wandten sich gegen den Bau einer Tiefgarage für eine Wohnanlage. Unter anderem argumentierten sie damit, dass durch das geplante Objekt die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück nicht eingehalten … Lesen Sie hier weiter…

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