Gesetz verlängert: Regelmäßige Beratung bei Pflegegeldbezug muss nicht immer zu Hause stattfinden – Flexibilität für pflegende Angehörige

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Köln (ots) – Eine regelmäßige Beratung ist für alle mit Pflegegeldbezug zwei bis vier Mal pro Jahr verpflichtend und an Fristen gebunden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie auch die durchführenden Pflegeberatenden stellt dies oft … Lesen Sie hier weiter…

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