Wohnrecht ablösen / BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten aus

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Zahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab … Lesen Sie hier weiter…

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