Umzug in Pflege-WG / Höchstes Finanzgericht erkannte das als außergewöhnliche Belastung an

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Die Unterbringungskosten in einer Pflege-Wohngemeinschaft können steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachlich … Lesen Sie hier weiter…

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