Presseinformation / Jürgen Klopp gewinnt gegen BUNTE

Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell