Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt … Lesen Sie hier weiter…
Berlin (ots) – Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt … Lesen Sie hier weiter…
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