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Köln (ots) – Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Umfang der Leistungen und damit die Einteilung in Pflegegrade richtet sich dabei nach dem Unterstützungsbedarf. Die meisten Pflegebedürftigen haben … Lesen Sie hier weiter…
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