Messgeräte ohne Beschluss / Verwalter durfte unter bestimmten Bedingungen so vorgehen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Ein WEG-Verwalter kann unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Eigentümerbeschluss auf Mietbasis Wärmemessgeräte in die Wohnungen einbauen lassen. So hat es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern die … Lesen Sie hier weiter…

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