Beschlusszwang / Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine „Gemeinschaft“ handelt, in der viele Beschlüsse nur miteinander gefasst werden können. Im Garten eines Doppelhauses, … Lesen Sie hier weiter…

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