Lese-Rechtschreib-Störung: „Ich habe schon Angst, dass Leute denken, mein Zeugnis sei weniger wert“

Hinweise auf Behinderungen wie Legasthenie seien in Zeugnissen grundsätzlich geboten, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Ist das fair, weil es Vergleichbarkeit schafft – oder doch eine Stigmatisierung? Fünf Betroffene berichten über ihre Erfahrungen.

Quelle: SZ.de