Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden

R+V Infocenter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt … Lesen Sie hier weiter…

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