Hausnotruf, steuerlich betrachtet / Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe Dienstleistung

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Wenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. So hat es nach Auskunft des … Lesen Sie hier weiter…

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