Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung in Deutschland / 5 Jahre Istanbul-Konvention

Deutsches Institut für Menschenrechte [Newsroom]
Berlin (ots) – Frauen besser vor Gewalt zu schützen – das ist das Ziel der Istanbul-Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht ist. „Die Istanbul-Konvention ist das zentrale, europaweit geltende Instrument im Kampf … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell