Die Neufassung der Tierschutztransportverordnung (ab dem 1. Januar 2023) schreibt bei betriebsübergreifenden Transporten von Kälbern ein Mindestalter von 28 Tagen vor

Bundesverband für Tiergesundheit e.V. [Newsroom]

Bonn (ots) – Das erfordert größere Kapazitäten bei Platz und Fütterung und mehr Aufmerksamkeit für die Gesundheit der Kälber. In den anstehenden Wintermonaten ist besonderes Augenmerk auf die Atemwege zu richten. Ein guter Immunstatus, … Lesen Sie hier weiter…

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