Bundesgerichtshof: Prozess um Amokfahrt von Trier muss neu aufgerollt werden

Der Schuldspruch gegen den Angeklagten wird in Teilen aufgehoben. Der Mann hatte insgesamt sechs Menschen in Trier totgefahren. Er handelte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, urteilte damals das Gericht – und beging dabei einen Fehler.

Quelle: SZ.de