Brennbare Fassade / Behördliche Anordnung richtet sich gegen Eigentümergemeinschaft

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Wenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen? Mit dieser Frage musste sich die Fachgerichtsbarkeit auseinandersetzen. Die … Lesen Sie hier weiter…

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