Boxer auf 38 Quadratmetern / Vermieter durfte Hundehaltung nicht verweigern

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Die Tierhaltung sorgt immer wieder für Streitereien zwischen Immobilieneigentümern und Mietern. In Köln hielt ein Mieter in nur einem Zimmer mit einer Fläche von 38 Quadratmetern einen Boxerhund, was der Vermieter als zu beengte … Lesen Sie hier weiter…

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