BGH-Urteil: Zigarettenverkauf nur mit Schockbildern

Tricksereien mit Warnhinweisen sind jetzt verboten: Auch auf Auswahltasten von Zigarettenautomaten müssen die Bilder von zerfressenen Lungen zu sehen sein, urteilt der BGH. Wie wirksam sind solche Schockbilder überhaupt?

Quelle: SZ.de