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Köln (ots) – Bei der Einstufung eines Kindes in einen Pflegegrad, der Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung oder der temporären Unterbringung eines pflegebedürftigen Kindes zur Entlastung der Eltern und Geschwisterkinder … Lesen Sie hier weiter…
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