Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [Newsroom]
Frankfurt am Main (ots) – „Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen.“ (Max Planck) Vor acht Jahren wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Mit der Reform des SGB IX kam auch der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX (THVB) … Lesen Sie hier weiter…
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