Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [Newsroom]
Mönchengladbach (ots) – Der Bundesgerichtshof bejaht einen Anspruch nach § 852 BGB bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Neuwagens, auch wenn der Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verjährt ist. Es … Lesen Sie hier weiter…
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