Versorgungsplanung / Fünf häufige Irrtümer zur Patientenverfügung

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Köln (ots) – Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann vorsorglich festgelegt werden, welche medizinische und pflegerische Versorgung man für sich selbst im Not- und Pflegefall wünscht oder ablehnt. Zum Jahreswechsel gab es Neuerungen. … Lesen Sie hier weiter…

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