„Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen“ genießen nicht den sozialhilferechtlichen Schutz von Bestattungsvorsorgeverträgen

DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH [Newsroom]

Bad Wildungen (ots) – Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine „Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung“ mit „Zuwachsgarantie“ nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Es stufte die … Lesen Sie hier weiter…

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