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Köln (ots) – – Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. – Wohngemeinschaften können sich … Lesen Sie hier weiter…
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