Novellierung des Tierschutzgesetzes zu Mährobotern reicht nicht aus / Igelschützer lassen den Mähroboter in der Nacht stehen

Deutsche Wildtier Stiftung [Newsroom]
Hamburg (ots) – „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ So steht es in §1 im deutschen Tierschutzgesetz. Nun liegt dem Bundestag der Entwurf für eine Gesetzesnovellierung vor, durch die … Lesen Sie hier weiter…

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