Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. [Newsroom]
Hattersheim/Main (ots) – Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat den Antrag der AMÖ auf Anerkennung der „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannt. Damit gibt es jetzt … Lesen Sie hier weiter…
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