Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit

TÜV Rheinland AG [Newsroom]

Köln (ots) – – Gefährdungsbeurteilung per Abfrage bei Telearbeit möglich – Unterweisung zu tragbaren Geräten konkretisiert – www.tuv.com/arbeitssicherheit Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben … Lesen Sie hier weiter…

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