Dr. Metzner Rechtsanwälte [Newsroom]
Erlangen (ots) – Eine Tasche namens Frida sorgte bei einer Onlinehändlerin für satte 3.000 Euro Abmahnkosten. Der Grund: Der Name „Frida“ ist von der Frida Kahlo Cooperation geschützt – die Händlerin wusste davon nichts. Wird ein solches Produkt … Lesen Sie hier weiter…
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