Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – – Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alte Holzöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, wenn diese Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden – Wer weiter einen Holzofen nutzen … Lesen Sie hier weiter…
Berlin (ots) – – Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alte Holzöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, wenn diese Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden – Wer weiter einen Holzofen nutzen … Lesen Sie hier weiter…
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