Der VDEE informiert: Reform der Justizaktenaufbewahrungsverordnung: Aufbewahrung von Testamenten und Nachlassvorgängen ab 2022 von 100 auf 130 Jahre verlängert

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – Eine langjährige Forderung des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE) fand beim Gesetzgeber Gehör: Mit der Neuregelung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung, die seit 2022 gilt, werden Testamentsakten sowie Erbscheine und auch … Lesen Sie hier weiter…

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