ADAC [Newsroom]
München (ots) – Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell