![Bundesverwaltungsgericht: Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen Bundesverwaltungsgericht: Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen](https://i0.wp.com/www.sueddeutsche.de/2024/06/06/71fde02b-32a9-425b-aec2-a81d8837f582.jpeg?w=716&ssl=1)
Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt Bremen.
Panorama des Lebens
Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt Bremen.
Copyright © 2024 LEBENSKULTUR.net