Bundesverwaltungsgericht: Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt Bremen.

Quelle: SZ.de